SB Delphin - Corona - Infos

Beitragsseiten

Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ...

 

10. September 2022

Regeln für die Hallensaison 2022/23  (gültig ab 13.09.2022)

Aufgrund der immer noch vorhandenen Covid-19 Problematik gelten bei uns im Verein weiterhin einige Vorgaben:

  • Es darf nur eine begrenzte Anzahl an Personen in die Bäder: Daher werden Eltern nicht mit ins Bad eingelassen.
  • Es wird weiterhin für alle Gruppen eine Onlineanmeldung über den Webclub geben. Nur angemeldete Schwimmer/innnen dürfen ins Bad. Bitte auch rechtzeitig wieder abmelden falls eine Teilnahme doch nicht möglich ist. An- und Abmeldungen sind bis 15 Uhr am jeweiligen Trainingstag möglich.
  • Alle Gruppen werden 10 Minuten vor Trainingsbeginn vor dem Schwimmbad abgeholt. Die Türen der Hallenbäder sind nach Einlass der Gruppen wieder verschlossen. Daher unbedingt pünktlich sein.
  • Es bleibt jedem überlassen ab Betreten des Hallenbades und im Umkleidebereich einen Mundnasenschutz zu tragen.

Wir danken allen für das bisher gezeigte Verständnis und hoffen weiter auf eure Geduld. Wir haben alle erkennen müssen, dass es wichtig ist eine hohe Bereitschaft für Flexibilität zu haben da staatlichen Vorgaben sich pandemiebedingt sehr schnell ändern können.


2. Mai 2022

Maskenpflicht in den Hallenbädern ab sofort aufgehoben

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in städtischen Einrichtungen und Dienststellen (also auch Schwimmbädern) ab sofort weitgehend aufgehoben.

Für unserer Trainingsbetrieb bedeutet dies:

  • Zugang zu den Schwimmbädern ist nur Mitgliedern des Vereins (auch Ungeimpften) gestattet.
  • Eine Anmeldung über Webclub ist auch weiterhin zwingend vorgeschrieben.
  • In den Hallenbädern ist die Maskenpflicht aufgehoben. Das Tragen der Maske zum Eigenschutz vom Eingang bis zum Beginn des Schwimmunterrichts wird aber weiterhin empfohlen.
  • Bitte auch weiterhin den aktuellen Impfstatus in Webclub eintragen bzw. aktualisieren damit es bei einer eventuellen Verschärfung der Coronabestimmungen nicht zu einem unnötigem Ausschluss vom Trainingsbetrieb kommt.

03. April 2022

Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen treten außer Kraft

Ab dem 3. April 2022 gilt bundesweit das geändertes Infektionsschutzgesetz, d.h. die meisten Schutzmaßnahmen treten außer Kraft. Die Anschlussregelung sieht nur noch einen Basis-Schutz für besondere Risikogruppen vor.

Für unserer Trainingsbetrieb bedeutet dies:

  • Zugang zu den Trainingsstunden ist nun wieder allen Mitgliedern (auch Ungeimpften) gestattet.
  • Eine Anmeldung über Webclub ist auch weiterhin zwingend vorgeschrieben.
  • In den Hallenbädern gilt weiterhin Maskenpflicht vom Eingang bis zum Beginn des Schwimmunterrichts.
    (Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen wird die Stadt Augsburg in ihren Einrichtungen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst weiterhin für Besuchende und Beschäftigte auf Grundlage ihres Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im bisherigen Umfang aufrecht erhalten.)
  • Bitte auch weiterhin den aktuellen Impfstatus in Webclub eintragen bzw. aktualisieren damit es bei einer eventuellen Verschärfung der Coronabestimmungen nicht zu einem unnötigem Ausschluss vom Trainingsbetrieb kommt.

09. Februar 2022

2G statt 2G+ in den Hallenbädern

Das bayerische Kabinett beschloss am 08.02.2022 Lockerungen hinsichtlich der coronabedingten Einschränkungen.

Demnach gilt ab sofort für den Besuch der Übungsabende in den Hallenbädern 2G statt 2G plus. Das heist die Testpflicht für Nicht-Geboosterte entfällt.

Diese Corona-Verordnung gilt bis 23. Februar 2022.


11. Januar 2022

Booster-Impfung sofort gültig

Bei der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatskanzlei am 11.01.2022 wurde beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 9. Februar verlängert wird.

Die bisherige Ausnahme von 2G bei sportlicher Eigenaktivität minderjähriger SchülerInnen, die regelmäßig getestet werden, gilt weiterhin. Also keine Änderung für unseren Trainingsbetrieb.

Zum 12. Januar 2022 gilt außerdem zukünftig:

Für den Trainingsbetrieb entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für erwachsene Personen, die eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben. Dies gilt bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).

Es ist daher weiterhin wichtig, dass ihr euren Impfstatus im Webclub eintragt und diesen von Hilde, Froschi oder Armin bestätigen lasst.
Der Impfstatus ist nur für eure zuständigen Trainer zu sehen und ist somit nicht öffentlich. Dieser ist jedoch für jede Überprüfung durch die Sportverwaltung und das Ordnungsamt wichtig. An der ordentlichen Führung der Listen und Einhaltung der Zugangsbeschränkungen hängt auch die Zusage der Stadt zur Nutzung der Schwimm- und Turnhallen.


15. Dezember 2021

Geänderte Bestimmungen nach Booster-Impfung

Der Bayerische Ministerrat hat am 14.12. beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.

Zugleich wird sie in einigen Punkten zum 15. Dezember (Inkrafttreten) angepasst, u.a.:

  • Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat, hat ab 15 Tagen nach diesem „Booster“ auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt den Test (auch PCR).
  • Die bisherige Ausnahme von 2G u.a. bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 weitergewährt.

24. November 2021

Neue Regelungen für den Trainingsbetrieb ab 24.11. 

In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 23.11. wurden folgende Regelungen für den Sportbetrieb in den Hallenbädern beschlossen, die ab 24.11. gültig sind:

0-11 Jahre:

  • Trainingsteilnahme ohne besondere Voraussetzungen möglich.

12-17 Jahre: 

  • Trainingsteilnahme für Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Tests in der Schule möglich ohne weitere Auflagen.. 

Alle anderen, d.h. alle Übungsleiter und Aktive ab 18 Jahren:

  • Trainingsteilnahme nur für Geimpfte und Genesene möglich. Zusätzlich ist ein PoC-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verpflichtend. Testnachweise müssen beim Zutritt schriftlich vorgelegt werden (ausgedruckt oder auf dem Handy). Ein selber mitzubringender Antigen-Schnelltest (Selbsttest) kann nach dem Vier-Augen-Prinzip vor dem zuständigen Übungsleiter der Gruppe durchgeführt werden. Das Ergebnis ist schriftlich zu erfassen. Bitte das Formular selber ausdrucken und mitbringen (--> Download hier, NEU!!).

Vermutlich wird es zukünftig auch (wieder) zu einer Reduzierung der zulässigen Personen im Hallenbad und damit der Schwimmer pro Bahn kommen.

Anmeldung zum Training ist ausschließlich online möglich.

Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Euer Trainerteam


10. November 2021

Sonderregelung für Jugendliche im Vereinssport

bei der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 09.11. wurde folgende Sonderregelung für den Vereinssport festgelegt, die ab 11.11. gültig wird:

...
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.
...

Somit können unsere jugendlichen Schwimmer trotz 2G weiterhin auch ungeimpft am Trainingsbetrieb teilnehmen wenn sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

Den kompletten Bericht der Kabinettssitzung finden sie --> HIER

Zusammengefasst bedeutet dies:
0-11 Jahre:     Trainingsteilnahme ohne besondere Voraussetzungen möglich.
12-17 Jahre:   Trainingsteilnahme für Schüler mit regelmäßigen Tests möglich.
                       Die Vorlage des letzten Testergebnisses ist unbedingt notwendig.
alle anderen:  Trainingsteilnahme nur für Geimpfte und Genesene möglich.


08. November 2021

Corona-Ampel springt in Augsburg auf ROT

Aktuelle Infos vom Sport- und Bäderamt

Diese Maßnahmen gelten ab sofort für den Hallensport:

  1. Kinder unter 12 Jahren dürfen weiterhin am Schwimmtraining teilnehmen, auch morgen, wenn "rot" gilt.

  2. Heute, 8.11.21, gilt für
    • Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren: Sie dürfen am Training in der Halle teilnehmen, ohne Vorlage eines Testnachweises
    • Alle anderen, älteren nur mit PCR-Test, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

  3. Ab morgen, 9.11.21, dürfen Kinder ab 12 Jahre nur noch am Vereinstraining in der Halle teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Dasselbe gilt für alle Älteren. Stand heute. Die Stadt wird dazu morgen nochmal etwas veröffentlichen. Denn vielleicht ändert sich nochmals etwas. Der PCR-Test berechtigt dann nicht mehr zur Teilnahme am Training in der Halle.


12. September 2021

Infos zum Start der Hallensaison 2021/22

Seit heute ist bestätigt, dass wir ab Montag, den 13.09. wieder mit dem Trainingsbetrieb starten können. Zur Teilnahme am Training ist auch weiterhin eine Online Anmeldung erforderlich. Alle Gruppen sind bereits mit den richtigen Trainingszeiten in unserem Anmeldetool „WebClub“ <https://delphin-augsburg.webclub.app/> freigeschalten.
 
3-G-Regel zur Teilnahme am Trainingsbetrieb
 
Wie allgemein bekannt ist, gilt für den Besuch der Hallenbäder in Augsburg die 3-G-Regel, d.h. das Betreten der Schwimmhalle ist nur Personen gestattet, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Verstöße gegen diese Verordnung können bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld belegt werden. Alle Schwimmerinnen und Schwimmer haben hierzu bereits eine Mail erhalten.
 
Personen, die komplett geimpft oder genesen sind, könne ihren Status im Webclub in den persönlichen Daten hinterlegen (unter „System/Persönliches/Eigene Personendaten“). Diese Daten können nur vom zuständigen Trainer der Gruppe eingesehen werden. Nach dem Eintragen der Daten im Webclub muss der Status noch durch eine berechtigte Person aus dem Verein bestätigt werden. Dies geschieht mittels Sichtkontrolle. Bitte hierzu einmalig das Zertifikat dem berechtigten Personenkreis (Armin, Hilde, Froschi) vorlegen.
 
Sollte jemand nicht genesen oder geimpft sein, muss vor dem Betreten der Halle ein Test vorliegen (PCR-Test max 48 h gültig, PoC-Antigentest max. 24 h gültig). Zulässig ist auch ein selbst mitgebrachter Selbsttest, der in Anwesenheit des Trainers vor der Halle durchgeführt werden muss (vom Verein wird kein Test gestellt !!). Hierzu muss auch der Trainer 15 Minuten vorher vor der Halle sein. Bitte gebt eurem Trainer rechtzeitig Bescheid.  
 
Jugendliche zwischen 0 und 14 Jahren sind im Webclub schon mit dem Status „Ausnahme von GGG“ gekennzeichnet und bestätigt (d.h. Kinder bis zum sechsten Geburtstag bzw. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen)
 
Bitte beachten: 
Alle Personen, die nicht im Trainingsbetrieb beschäftigt sind (Eltern, Abholer, Interessierte etc.) dürfen weiterhin nicht in die Schwimmhalle, auch nicht in den Vorraum. Auch die Abstandsregeln gelten nach wie vor. Da die Beschränkung der Teilnehmer nach oben gesetzt wurde, muss die Maske getragen werden bis ihr ins Wasser geht!
 
Wir Trainer freuen uns sehr auf euch alle und hoffen auf eine gute Saison 2021/22.

31. Mai 2021

Update zum Trainingsbetrieb

Da laut RKI der Inzidenzwert in der Stadt Augsburg lange genug unter 50 liegt, treten ab heute 0:00 Uhr weitere Erleichterungen in Kraft. Ab morgen den 01.06.2021 wird fürs Training kein Test mehr benötigt. Es bleibt jedoch weiterhin die FFP2 Maskenpflicht vor dem Schwimmbad und bis zur Umkleide/zum Wiesenplatz und die Abstandsregeln.

Das Familienbad öffnet am Samstag den 05.06.2021.


28. Mai 2021

Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer,

am 28. Mai öffnet das Bärenkellerbad die Pforten und wir starten wieder. Den Belegungsplan könnt ihr HIER einsehen. Wir sind bereits gut vorbereitet, ihr müsst jedoch wieder mithelfen, da es weiterhin Beschränkungen gibt. Leider können wir derzeit nicht allen Gruppen ein Angebot machen, da die Hallenbäder weiterhin geschlossen bleiben.

Das Familienbad öffnet später. Sobald das Training dort beginnt, werden wir Euch per Mail und hier auf der Homepage informieren.

Armin Baur

Sportlicher Leiter
SBDelphin 03 Augsburg


25. Mai 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

folgende Nachricht hat uns gerade eben von der Stadtverwaltung Augsburg erreicht:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für die bereits zahlreich erhaltenen Rücksendungen der einzelnen Belegungswünsche.

Wir bitten um Beachtung, dass eine Freibadöffnung ab Mittwoch, den 25.05.2021 leider noch nicht erfolgen kann. Eine Öffnung des FB Bärenkeller und Fribbe kann frühestens ab Freitag, den 28.05.2021 erfolgen. Nähere Informationen werden Ihnen noch zugesandt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Es haben sich alle Vereine in Augsburg gemeldet, die die Möglichkeit haben Übungsstunden anzubieten. Dass dies an einem Tag in der Sport- und Bäderverwaltung nicht zu schaffen ist, zumal vom Freistaat noch nicht abschließend geklärt ist, welche Tests beim Vereinsbetrieb anerkannt werden, hatten wir schon vermutet. Es scheint jedoch sicher zu sein, dass alle Vereinsmitglieder über 14 Jahre mit einem Test nicht älter als 24 Stunden, im Freien, unter Aufsicht eines getesteten Übungsleiters, Sport treiben dürfen. Alle unter 14 Jahren benötigen keinen Test, die Gruppengröße ist jedoch kleiner. Auch wir versuchen in unseren Gruppen bereits neue Zuordnungen zu schaffen und in unserem Webclub vorzubereiten. Sobald wir Neuigkeiten erfahren, werden wir diese sofort auf der Homepage veröffentlichen.
Bitte seid nicht traurig, bald geht es auch für uns im Freibad los!

Euer Vorstand


23. Mai 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

wir dürfen euch heute zumindest vorsichtig Hoffnung auf Öffnung der Freibäder machen.

Die Stadt Augsburg hat uns offiziell mitgeteilt, dass am siebten Tag nach einer Unterschreitung der RKI Corona-Inzidenz von 100 Freibäder in Augsburg wieder öffnen dürfen. Die Bäder sind bereits vorbereitet und das Wasser wird gerade aufgeheizt. Sollte der RKI Wert weiterhin unter 100 bleiben, wird die Stadt Augsburg am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Daraufhin werden wir erfahren ob die beantragten Trainingszeiten von der Stadtverwaltung genehmigt werden.

Es werden daher in nächster Zeit Informationen für die Trainingsgruppen N1, WK 3, WK 2, WK 1 und Masters per Mail und auf der Homepage veröffentlicht, sowie Informationen zum freien Erwachsenenschwimmen. Daher unsere Bitte: Prüft eure Emails und schaut wieder regelmäßig auf unserer Homepage vorbei.

Wir werden die Trainingsanmeldung über den Webclub beibehalten und nach bisherigen Informationen das gute und erfolgreiche Hygienekonzepte aus dem Jahr 2020 fortschreiben dürfen. 

 

Armin Baur

Sportlicher Leiter
SBDelphin 03 Augsburg