Aktuelles zur Corona-Situation in Augsburg, 10.11.2021

Sonderregelung für Jugendliche im Vereinssport


In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 09.11. wurde folgende Sonderregelung für den Vereinssport festgelegt, die ab 11.11. gültig wird:

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Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.
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Somit können unsere jugendlichen Schwimmer trotz 2G weiterhin auch ungeimpft am Trainingsbetrieb teilnehmen wenn sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

Den kompletten Bericht der Kabinettssitzung finden sie --> HIER.

Zusammengefasst bedeutet dies:
0-11 Jahre:     Trainingsteilnahme ohne besondere Voraussetzungen möglich.
12-17 Jahre:   Trainingsteilnahme für Schüler mit regelmäßigen Tests möglich.
                       Die Vorlage des letzten Testergebnisses ist unbedingt notwendig.
alle anderen:  Trainingsteilnahme nur für Geimpfte und Genesene möglich.