Aktuelles zur Corona-Situation in Augsburg, 10.11.2021
- Kategorie: Verein
Sonderregelung für Jugendliche im Vereinssport
In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 09.11. wurde folgende Sonderregelung für den Vereinssport festgelegt, die ab 11.11. gültig wird:
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Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.
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